Get Adobe Flash player
WFC Champions






postheadericon WFC Dopingbestimmungen

Präambel

Die Mitglieder des WFC verpflichten sich, die Verwendung von Dopingsubstanzen bei der Ausübung des Boxsportes zu unterlassen und das Doping mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Mit diesem Ziel beschließt der WFC diese Doping-Ordnung als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereich des internationalen Boxsportes; weitergehende Bestimmungen  anderer internationaler Boxsportorganisationen werden hierdurch nicht berührt.

1. Teil: Dopingverbot

Art. 1: Geltungsbereich des Verbots
Art. 2: Begriffsbestimmungen
Art. 3: Verbot der Anwendung vor und während des Wettkampfes
Art. 4: Verbot und Anwendung außerhalb des Wettkampfes
Art. 5: Umsetzung des Verbots der Anwendung
Art. 6: Anwendung aus medizinischen Gründen

Art. 1
Geltungsbereich des Verbots

(1)
Für Boxer/innen des WFC und deren Hilfspersonen gilt diese Doping-Ordnung.

(2)
Der WFC muss die Boxer/innen oder Hilfspersonen über die Doping-Ordnung unterrichten.

Die Mitglieder des WFC verpflichten sich, keinen Boxer/keine Boxerin zu Wettkämpfen zu melden oder zuzulassen, der/die die sich aus dieser Doping-Ordnung ergebenden Pflichten nicht anerkannt und die in Anlage zu der Doping-Ordnung aufgeführte Bescheinigung nach Aufforderung nicht unterzeichnet hat.

Art. 2
Begriffsbestimmungen

(1)
Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung durch die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die Anwendung verbotener Methoden (z. B. Blutdoping).

(2)
Die Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen umfasst z. B. Stimulantien, Narkotika, anabole Substanzen, Diuretika, Peptidhormone und Verbindungen, die chemisch, pharmakologisch oder von der angestrebten Wirkung her verwandt sind.

(3)
Sportartspezifisch können weitere Substanzen und Wirkstoffgruppen, z. B. Alkohol, Sedativa, Psychopharmaka, Beta-Blocker, Cannabispräparate unter den Dopingsubstanzen aufgeführt werden.

(4)
Boxer/innen können sich dann nicht auf Unklarheit berufen, wenn die Anwendung der Medikamente ohne ärztliche Verschreibung aufgrund medizinischer Indikation erfolgt ist. Das gleiche gilt für Medikamente, die nicht gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 angegeben worden sind

Art. 3
Verbot der Anwendung vor und während des Wettkampfes

Die Anwendung der Substanzen und Methoden gem. § 2 ist vor und während des Wettkampfes verboten und wird durch Wettkampfkontrollen i. S. d. § 7 überprüft.

Art. 4
Verbot und Anwendung außerhalb des Wettkampfes

Die Anwendung von (Schleifen-) Diuretika, anabolen Substanzen, Peptidhormonen und verwandten Verbindungen i. S. d. § 2 ist auch außerhalb des Wettkampfes verboten und wird zusätzlich durch Kontrollen außerhalb des Wettkampfes i. S. d. § 7 überprüft.

Art. 5
Umsetzung des Verbots der Anwendung

Die Mitglieder des WFC, welche mit Berufsboxer/innen Verträge schließen, sollten in die Verträge Bestimmungen für den Fall eines Verstoßes gegen das Dopingverbot sowie eine Verpflichtung zur Unterstützung von Dopingkontrollen aufnehmen.

Art. 6
Anwendung aus medizinischen Gründen

(1)
Auch aus medizinischen Gründen dürfen die unter § 2 Abs. 2 genannten Dopingsubstanzen von Boxer/innen nicht eingenommen werden, sofern sie noch im Wettkampf stehen. Ausge- nommen sind Lokalanästhetika bei Verletzung. Der Arzt/die Ärztin hat die Anwendung der Wettkampfleitung unverzüglich mitzuteilen.

(2)
Für die Anwendung von anabolen Hormonen bei Boxer/innen besteht keine Indikation.

2. Teil: Dopingkontrollen

Art. 7: Kreis der Veranstaltungen
Art. 8: Art der Dopingkontrollen
Art. 9: Duldungs- und Informationspflicht
Art. 10: Zuständigkeit für Dopingkontrollen
Art. 11: Untersuchungsstellen
Art. 12: Kreis der zu kontrollierenden Boxer/innen
Art. 13: Durchführung der Dopingkontrollen
Art. 14: Untersuchung
Art. 15: Kosten

Art. 7
Kreis der Veranstaltungen

(1)
Der WFC regelt gem. der Doping-Ordnung die Durchführung der Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb der Wettkämpfe, wobei hinsichtlich der Wettkämpfe insbesondere Weltmeisterschaften, sowie auch alle anderen internationalen Veranstaltungen einbezogen sein sollen.

(2)
Die Veranstalter von Boxkämpfen haben sicherzustellen, dass Boxer/innen nicht teilnahmeberechtigt sind und nicht für internationale Veranstaltungen gemeldet werden, die eine Dopingkontrolle verweigert oder schuldhaft vereitelt oder manipuliert haben.

Art. 8
Art der Dopingkontrollen

Dopingkontrollen bestehen in der Entnahme von Ausscheidungsprodukten und/oder Blut der Boxer/innen.

Art. 9
Duldungs- und Informationspflicht

(1)
Boxer/innen und Hilfspersonen haben die Vornahme der Dopingkontrolle zu dulden. Medikamente, die in den letzten drei Tagen vor Durchführung der Kontrolle eingenommen worden sind, sind von dem/der Boxer/in im Protokoll über die Durchführung der Doping- kontrolle anzugeben.

(2)
Die Verweigerung oder schuldhafte Vereitelung der Dopingkontrollen oder die pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation der zu überprüfenden Urin-/ Blutprobe oder Dopingkontrolle werden behandelt, als ob der Tatbestand des Dopings erfüllt wäre.

Art. 10
Zuständigkeit für Dopingkontrollen

Die Dopingkontrollen obliegen dem WFC. oder einer von ihm bestimmten zuständigen Stelle.

Art. 11
Untersuchungsstellen

Untersuchungsstelle ist im Regelfall das Institut für Biochemie der Universität Köln. In Einzelfällen können andere Labors mit entsprechenden Einrichtungen mit den Untersuchungen beauftragt werden.

Untersuchungsstelle ist im Regelfall das Institut für Biochemie der Universität Köln. In Einzelfällen können andere Labors mit entsprechenden Einrichtungen mit den Untersuchungen beauftragt werden.

Art. 12
Kreis der zu kontrollierenden Boxer/innen

Gemäß § 8 werden bei internationalen Titelkämpfen beide Boxer/innen kontrolliert.

Art. 13
Durchführung der Dopingkontrollen

Die Boxer/innen, bei denen Kontrollen nach § 8 durchgeführt werden, haben unter Aufsicht einer von der zuständigen Mitgliedsorganisation beauftragten Person unmittelbar nach dem Wettkampf und ggf. außerhalb des Wettkampfes Urin abzugeben bzw. sich Blut abnehmen zu lassen. Die Blutentnahme darf ausschließlich von geschultem Personal vorgenommen werden. Für die benötigte Mindestmenge von 20 ml ist die Entnahme aus der Vene erforderlich.

Boxer/innen, die angeben, keinen Urin lassen zu können, sind unter Aufsicht zu halten, bis Urin geliefert wird. Die Proben sind in zwei Fläschchen (A- und B-Probe) zu füllen. Die Fläschchen werden beschriftet und versiegelt.

Die Würde der Boxer/innen ist zu wahren.

Art. 14
Untersuchung

(1)
Die zuständige Stelle übersendet die Urinproben bzw. Blutproben – A- und B-Probe – (§ 13) unverzüglich der Untersuchungsstelle.

(2)
Die Untersuchungsstelle prüft, ob die Urinproben bzw. Blutproben einen verbotenen Wirkstoff enthalten und ob eine verbotene Methode angewandt wurde, und teilt der Geschäftsstelle des WFC das Ergebnis mit, welche unverzüglich den Vorstand informiert.

(3)
Der Vorstand des WFC teilt dem Boxer/der Boxerin ein positives Analyseergebnis der A- Probe mit. Der/die Boxer/in kann innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Mitteilung eines positiven Analyseergebnisses eine Untersuchung der B-Probe bei der gleichen oder auf seine/ihre Kosten bei einer anderen, ebenso qualifizierten Untersuchungsstelle i. S. d. § 11 verlangen. Sollte das Analyseergebnis der B-Probe negativ sein, sind dem Boxer/der Boxerin die Kosten zu erstatten. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt das Ergebnis der A-Probe als anerkannt.

Art. 15
Kosten

Die Kostenregelung der Dopingkontrollen erfolgt durch Beschluss des Vorstandes des WFC.

3. Teil: Verfahren

Art. 16: Einleitung des Verfahrens
Art. 17: Veröffentlichung von Entscheidungen

Art. 16
Einleitung des Verfahrens

(1)
Ist auf Grund eines Untersuchungsergebnisses (§14 Abs. 2 und 3) oder auf andere Weise die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode festgestellt, so hat der Vorstand ein Verfahren einzuleiten und über eine Maßregel zu entscheiden. Im Rahmen dieses Verfahrens sind rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten; insbesondere ist dem/der Boxer/in Gehör zu gewähren.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung des Berufungsausschusses zulässig. Der/die betroffene Boxer/in ist auf die Berufungsmöglichkeit hinzuweisen. (2)
Im Falle der Verweigerung oder schuldhaften Vereitelung der Dopingkontrolle oder der pharmakologischen, chemischen oder physikalischen Manipulation der Urin-/Blutprobe oder Dopingkontrolle (§ 9 Abs. 2) ist entsprechend zu verfahren.

Art. 17
Veröffentlichung von Entscheidungen

Entscheidungen, durch die Zulassungssperren oder Maßregeln verhängt werden, werden auf der Website des WFC – www.wfc.info – veröffentlicht.

4.Teil: Schlußvorschriften

Art. 18
Änderung der Doping-Ordnung

Diese Doping-Ordnung kann von der Generalversammlung des WFC geändert werden.

  • Ex-Weltmeister Nonito Donaire siegt durch technische Entscheidung in Argentinien!
    Der philippinische Ex-Weltmeister in mehreren Gewichtsklassen, Nonito Donaire, hat am Samstagabend in Buenos Aires (Argentinien) einen klaren Punktsieg gegen den Chilenen Andres Campos errungen. Nonito Donaire neuer WBA-Interimsweltmeist im Bantamgewicht In der WBA-Veranstaltung „KO Drugs“ im Casino Buenos Aires dominierte der 42-jährige Nonito Donaire (43-8, 28 KOs) seinen 14 Jahre jüngeren Gegner Andres Campos (17-3-1, […]
  • Filip Hrgovic vs. David Adeleye auf Itauma vs. Whyte Undercard in Riad
    Ein weiterer Schwergewichtskampf ist für das Box-Event am 16. August in Riad, Saudi-Arabien, bestätigt worden: Filip Hrgovic trifft auf David Adeleye. Hrgovic will zurück in WM-Position – Kampf gegen Adeleye am 16. August Das Event wird von Moses Itauma vs. Dillian Whyte angeführt und verspricht, eines der spektakulärsten Kampfabende des Jahres zu werden. Sowohl Hrgovic […]
  • Andy Cruz stoppt Hironori Mishiro in Runde 5
    Der kubanische Olympiasieger Andy Cruz bleibt auf dem schnellen Weg zur Weltspitze im Leichtgewicht. TKO-Sieg über Mishiro bringt Cruz Nr. 1-Ranking der IBF Am Samstagabend lieferte der technisch brillante Rechtsausleger im Theater des Madison Square Garden eine dominante Vorstellung gegen den Japaner Hironori Mishiro ab und sicherte sich den Sieg durch technischen Knockout in der […]
  • Richardson Hitchins dominiert George Kambosos mit TKO in Runde 8
    Richardson Hitchins hat seine Ankündigung wahr gemacht und George Kambosos Jr. deutlich besiegt. Sieg über Kambosos – Hitchins„Zeit für die großen Kämpfe“ In der Nacht auf Sonntag gewann der IBF-Superleichtgewichts-Champion Richardson Hitchins vorzeitig durch technischen Knockout in Runde 8 gegen George Kambosos Jr. im Theater des Madison Square Garden, was erneut ein eindrucksvoller Beweis seiner […]
  • Siege in Argentinien für Hamsat Shadalov, Erislandy Álvarez und Lazaro Álvarez
    Starkes Statement aus Südamerika: Bei der von Sampson Lewkowicz, Carlos Tello und AGON Sports gemeinsam organisierten Boxgala im Casino Buenos Aires feierten drei AGON-Boxer in der Nacht von Freitag auf Samstag überzeugende Siege bei der WBA-Reihe „KO Drugs“. AGON-Dreifachsieg in Buenos Aires: Hamsat Shadalov, Erislandy Álvarez und Lazaro Álvarez überzeugen international Sowohl die beiden kubanischen […]
  • Livestream: Hamsat Shadalov, Erislandy Alvarez, Lazaro Alvarez
    In der Nacht von Freitag auf Samstag deutscher Zeit erwartet Boxfans aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein echtes Highlight. Live und kostenfrei: AGON-Boxer kämpfen am Samstag um 2 Uhr deutscher Zeit in Buenos Aires Um 2 Uhr morgens überträgt fighting.de live und kostenfrei die hochkarätige Veranstaltung aus dem Casino Buenos Aires mit gleich drei […]
  • Berliner Boxer Abu Yusupov bei Messerangriff getötet
    Schockierende Nachrichten aus der Hauptstadt: Der Berliner Halbschwergewichts-Boxer Abu Yusupov ist tot.  Abu Yusupov verstirbt nach Angriff im Krankenhaus Der 39-Jährige starb am Dienstagabend an den Folgen eines Messerangriffs im Berliner Stadtteil Gesundbrunnen. Die Polizei bestätigte, dass der Vorfall auf dem Vorplatz des Fern- und Regionalbahnhofs Gesundbrunnen geschah. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Yusupov, […]
  • „Ulm Boxt“ am Samstag mit Simon Zachenhuber
    Im Maritim Hotel in Ulm findet der große Kampfabend von Schwarzkopf Boxing statt. Im Hauptkampf wird Simon Zachenhuber stehen. Schwarzkopf Boxing wird am Samstag ein großes Box-Event in Ulm ausrichten. Die Universitätsstadt hat einiges zu bieten, Profiboxen gehörte jedoch schon länger nicht mehr dazu. Umso reizvoller erscheint es also, wenn sich das am Samstag mit […]
  • Dave Allen glaubt an Sieg gegen Deontay Wilder: „Stylistisch ein gutes Matchup für mich“
    Dave Allen hat den Wunsch geäußert, ein Duell gegen Deontay Wilder zu bestreiten. Ob es tatsächlich dazu kommt? Dave Allen glaubt an Sieg über Deontay Wilder Dave Allen, britischer Fanliebling und frisch erstarkt durch seinen Sieg gegen Johnny Fisher, glaubt, dass er Wilder schlagen kann. „Ich denke, Deontay Wilder ist mittlerweile auf dem absteigenden Ast,“ […]
  • Canelo vs. Crawford: Austragungsort, Datum und Übertragung stehen fest!
    Canelo Alvarez und Terence Crawford werden sich im Spätsommer in einem der größten Fights, die es jemals gab, gegenüberstehen. Nun stehen Datum, Austragungsort und Übertragungspartner fest! Canelo Alvarez vs. Terence Crawford am 13. September live auf Netflix – Superfight in Las Vegas bestätigt Am 13. September diesen Jahres werden sich im Kampf um alle vier […]