Get Adobe Flash player
WFC Champions






postheadericon WFC Dopingbestimmungen

Präambel

Die Mitglieder des WFC verpflichten sich, die Verwendung von Dopingsubstanzen bei der Ausübung des Boxsportes zu unterlassen und das Doping mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen. Mit diesem Ziel beschließt der WFC diese Doping-Ordnung als gemeinschaftliche Orientierung zur Bekämpfung des Dopings im Bereich des internationalen Boxsportes; weitergehende Bestimmungen  anderer internationaler Boxsportorganisationen werden hierdurch nicht berührt.

1. Teil: Dopingverbot

Art. 1: Geltungsbereich des Verbots
Art. 2: Begriffsbestimmungen
Art. 3: Verbot der Anwendung vor und während des Wettkampfes
Art. 4: Verbot und Anwendung außerhalb des Wettkampfes
Art. 5: Umsetzung des Verbots der Anwendung
Art. 6: Anwendung aus medizinischen Gründen

Art. 1
Geltungsbereich des Verbots

(1)
Für Boxer/innen des WFC und deren Hilfspersonen gilt diese Doping-Ordnung.

(2)
Der WFC muss die Boxer/innen oder Hilfspersonen über die Doping-Ordnung unterrichten.

Die Mitglieder des WFC verpflichten sich, keinen Boxer/keine Boxerin zu Wettkämpfen zu melden oder zuzulassen, der/die die sich aus dieser Doping-Ordnung ergebenden Pflichten nicht anerkannt und die in Anlage zu der Doping-Ordnung aufgeführte Bescheinigung nach Aufforderung nicht unterzeichnet hat.

Art. 2
Begriffsbestimmungen

(1)
Doping ist der Versuch der Leistungssteigerung durch die Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch die Anwendung verbotener Methoden (z. B. Blutdoping).

(2)
Die Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen umfasst z. B. Stimulantien, Narkotika, anabole Substanzen, Diuretika, Peptidhormone und Verbindungen, die chemisch, pharmakologisch oder von der angestrebten Wirkung her verwandt sind.

(3)
Sportartspezifisch können weitere Substanzen und Wirkstoffgruppen, z. B. Alkohol, Sedativa, Psychopharmaka, Beta-Blocker, Cannabispräparate unter den Dopingsubstanzen aufgeführt werden.

(4)
Boxer/innen können sich dann nicht auf Unklarheit berufen, wenn die Anwendung der Medikamente ohne ärztliche Verschreibung aufgrund medizinischer Indikation erfolgt ist. Das gleiche gilt für Medikamente, die nicht gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 angegeben worden sind

Art. 3
Verbot der Anwendung vor und während des Wettkampfes

Die Anwendung der Substanzen und Methoden gem. § 2 ist vor und während des Wettkampfes verboten und wird durch Wettkampfkontrollen i. S. d. § 7 überprüft.

Art. 4
Verbot und Anwendung außerhalb des Wettkampfes

Die Anwendung von (Schleifen-) Diuretika, anabolen Substanzen, Peptidhormonen und verwandten Verbindungen i. S. d. § 2 ist auch außerhalb des Wettkampfes verboten und wird zusätzlich durch Kontrollen außerhalb des Wettkampfes i. S. d. § 7 überprüft.

Art. 5
Umsetzung des Verbots der Anwendung

Die Mitglieder des WFC, welche mit Berufsboxer/innen Verträge schließen, sollten in die Verträge Bestimmungen für den Fall eines Verstoßes gegen das Dopingverbot sowie eine Verpflichtung zur Unterstützung von Dopingkontrollen aufnehmen.

Art. 6
Anwendung aus medizinischen Gründen

(1)
Auch aus medizinischen Gründen dürfen die unter § 2 Abs. 2 genannten Dopingsubstanzen von Boxer/innen nicht eingenommen werden, sofern sie noch im Wettkampf stehen. Ausge- nommen sind Lokalanästhetika bei Verletzung. Der Arzt/die Ärztin hat die Anwendung der Wettkampfleitung unverzüglich mitzuteilen.

(2)
Für die Anwendung von anabolen Hormonen bei Boxer/innen besteht keine Indikation.

2. Teil: Dopingkontrollen

Art. 7: Kreis der Veranstaltungen
Art. 8: Art der Dopingkontrollen
Art. 9: Duldungs- und Informationspflicht
Art. 10: Zuständigkeit für Dopingkontrollen
Art. 11: Untersuchungsstellen
Art. 12: Kreis der zu kontrollierenden Boxer/innen
Art. 13: Durchführung der Dopingkontrollen
Art. 14: Untersuchung
Art. 15: Kosten

Art. 7
Kreis der Veranstaltungen

(1)
Der WFC regelt gem. der Doping-Ordnung die Durchführung der Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb der Wettkämpfe, wobei hinsichtlich der Wettkämpfe insbesondere Weltmeisterschaften, sowie auch alle anderen internationalen Veranstaltungen einbezogen sein sollen.

(2)
Die Veranstalter von Boxkämpfen haben sicherzustellen, dass Boxer/innen nicht teilnahmeberechtigt sind und nicht für internationale Veranstaltungen gemeldet werden, die eine Dopingkontrolle verweigert oder schuldhaft vereitelt oder manipuliert haben.

Art. 8
Art der Dopingkontrollen

Dopingkontrollen bestehen in der Entnahme von Ausscheidungsprodukten und/oder Blut der Boxer/innen.

Art. 9
Duldungs- und Informationspflicht

(1)
Boxer/innen und Hilfspersonen haben die Vornahme der Dopingkontrolle zu dulden. Medikamente, die in den letzten drei Tagen vor Durchführung der Kontrolle eingenommen worden sind, sind von dem/der Boxer/in im Protokoll über die Durchführung der Doping- kontrolle anzugeben.

(2)
Die Verweigerung oder schuldhafte Vereitelung der Dopingkontrollen oder die pharmakologische, chemische oder physikalische Manipulation der zu überprüfenden Urin-/ Blutprobe oder Dopingkontrolle werden behandelt, als ob der Tatbestand des Dopings erfüllt wäre.

Art. 10
Zuständigkeit für Dopingkontrollen

Die Dopingkontrollen obliegen dem WFC. oder einer von ihm bestimmten zuständigen Stelle.

Art. 11
Untersuchungsstellen

Untersuchungsstelle ist im Regelfall das Institut für Biochemie der Universität Köln. In Einzelfällen können andere Labors mit entsprechenden Einrichtungen mit den Untersuchungen beauftragt werden.

Untersuchungsstelle ist im Regelfall das Institut für Biochemie der Universität Köln. In Einzelfällen können andere Labors mit entsprechenden Einrichtungen mit den Untersuchungen beauftragt werden.

Art. 12
Kreis der zu kontrollierenden Boxer/innen

Gemäß § 8 werden bei internationalen Titelkämpfen beide Boxer/innen kontrolliert.

Art. 13
Durchführung der Dopingkontrollen

Die Boxer/innen, bei denen Kontrollen nach § 8 durchgeführt werden, haben unter Aufsicht einer von der zuständigen Mitgliedsorganisation beauftragten Person unmittelbar nach dem Wettkampf und ggf. außerhalb des Wettkampfes Urin abzugeben bzw. sich Blut abnehmen zu lassen. Die Blutentnahme darf ausschließlich von geschultem Personal vorgenommen werden. Für die benötigte Mindestmenge von 20 ml ist die Entnahme aus der Vene erforderlich.

Boxer/innen, die angeben, keinen Urin lassen zu können, sind unter Aufsicht zu halten, bis Urin geliefert wird. Die Proben sind in zwei Fläschchen (A- und B-Probe) zu füllen. Die Fläschchen werden beschriftet und versiegelt.

Die Würde der Boxer/innen ist zu wahren.

Art. 14
Untersuchung

(1)
Die zuständige Stelle übersendet die Urinproben bzw. Blutproben – A- und B-Probe – (§ 13) unverzüglich der Untersuchungsstelle.

(2)
Die Untersuchungsstelle prüft, ob die Urinproben bzw. Blutproben einen verbotenen Wirkstoff enthalten und ob eine verbotene Methode angewandt wurde, und teilt der Geschäftsstelle des WFC das Ergebnis mit, welche unverzüglich den Vorstand informiert.

(3)
Der Vorstand des WFC teilt dem Boxer/der Boxerin ein positives Analyseergebnis der A- Probe mit. Der/die Boxer/in kann innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Mitteilung eines positiven Analyseergebnisses eine Untersuchung der B-Probe bei der gleichen oder auf seine/ihre Kosten bei einer anderen, ebenso qualifizierten Untersuchungsstelle i. S. d. § 11 verlangen. Sollte das Analyseergebnis der B-Probe negativ sein, sind dem Boxer/der Boxerin die Kosten zu erstatten. Bei Nichteinhaltung der Frist gilt das Ergebnis der A-Probe als anerkannt.

Art. 15
Kosten

Die Kostenregelung der Dopingkontrollen erfolgt durch Beschluss des Vorstandes des WFC.

3. Teil: Verfahren

Art. 16: Einleitung des Verfahrens
Art. 17: Veröffentlichung von Entscheidungen

Art. 16
Einleitung des Verfahrens

(1)
Ist auf Grund eines Untersuchungsergebnisses (§14 Abs. 2 und 3) oder auf andere Weise die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode festgestellt, so hat der Vorstand ein Verfahren einzuleiten und über eine Maßregel zu entscheiden. Im Rahmen dieses Verfahrens sind rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten; insbesondere ist dem/der Boxer/in Gehör zu gewähren.
Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung des Berufungsausschusses zulässig. Der/die betroffene Boxer/in ist auf die Berufungsmöglichkeit hinzuweisen. (2)
Im Falle der Verweigerung oder schuldhaften Vereitelung der Dopingkontrolle oder der pharmakologischen, chemischen oder physikalischen Manipulation der Urin-/Blutprobe oder Dopingkontrolle (§ 9 Abs. 2) ist entsprechend zu verfahren.

Art. 17
Veröffentlichung von Entscheidungen

Entscheidungen, durch die Zulassungssperren oder Maßregeln verhängt werden, werden auf der Website des WFC – www.wfc.info – veröffentlicht.

4.Teil: Schlußvorschriften

Art. 18
Änderung der Doping-Ordnung

Diese Doping-Ordnung kann von der Generalversammlung des WFC geändert werden.

  • Moses Itauma meldet sich nach KO-Niederlage zurück: „Ich werde wiederkommen“
    Moses Itauma hat sich nach seiner ersten Profi-Niederlage gegen Filip Hrgovic zu Wort gemeldet. Der 21 Jahre alte Brite will aus dem bitteren Rückschlag lernen und seine Karriere fortsetzen. Itauma nach Hrgovic-Niederlage: „Wir haben nach Großem gegriffen“ Der erste Rückschlag seiner noch jungen Karriere soll Moses Itauma nicht von seinem Weg abbringen. Einen Tag nach […]
  • Doppel-Junioren-WM in Aschersleben: Julian Vogel trifft auf Bakari Diallo
    Julian Vogel bekommt bei seinem nächsten Heimspiel die Chance auf einen zweiten Junioren-WM-Titel. Am 10. Oktober trifft der ungeschlagene Ascherslebener in der Ballhaus Arena auf den Franzosen Bakari Diallo. Neben Vogels WBO-Titel steht auch der vakante IBF Youth World Title im Super-Weltergewicht auf dem Spiel. Vogel will zweiten Gürtel vor heimischem Publikum Für Julian Vogel […]
  • Filip Hrgovic schockt Moses Itauma: Kroate wird IBF-Weltmeister!
    Moses Itauma schien auf dem Weg zum großen Triumph, doch dann kam Filip Hrgovic. Der Kroate überstand einen Niederschlag und drehte den Kampf in der Schlussphase spektakulär. In Runde neun war Itauma am Ende und Hrgovic krönte sich zum ersten kroatischen Schwergewichtsweltmeister der Geschichte. Itauma startet furios Es sollte der Abend werden, an dem Moses […]
  • Daniel Dubois vs. Fabio Wardley II: Rematch am 17. Oktober in London!
    Daniel Dubois und Fabio Wardley werden erneut um den WBO-Weltmeistertitel im Schwergewicht kämpfen. Am 17. Oktober steigt das mit Spannung erwartete Rematch in der O2 Arena in London. Wardley will dabei seine bislang einzige Niederlage ausmerzen. Wardley zieht Rematch-Klausel – zweite Schlacht mit Dubois steht Knapp fünf Monate nach ihrem spektakulären ersten Duell stehen sich […]
  • Lester Martinez verteidigt erfolgreich WBC-Interims-Titel gegen Luka Plantic
    Luka Plantic lieferte Lester Martinez in Los Angeles einen harten Kampf – doch am Ende blieb der Traum vom WBC-Interimstitel durch einen umstrittenen Abbruch unerfüllt. Am vergangenen Samstag fand das erste ProBox-Event im Rahmen der neuen 5-Euro-Kanalmitgliedschaft auf YouTube statt. Anlässlich dieser Neueinführung veranstaltete man das bislang größte Event seit Bestehen im gut gefüllten USC […]
  • Chantelle Cameron entthront Mikaela Mayer – Caroline Dubois bleibt ungeschlagen
    Chantelle Cameron ist neue Dreifach-Weltmeisterin im Superweltergewicht. In Birmingham bezwang die Britin Mikaela Mayer einstimmig nach Punkten und vereinigte die WM-Titel von WBA, WBC und WBO. Schon im Ring einigten sich beide grundsätzlich auf eine Revanche. Chantelle Cameron besiegt Mikaela Mayer – Revanche über Drei-Minuten-Runden geplant Chantelle Cameron (23-1, 8 KOs) hat einen der größten […]
  • VIDEO: Filip Hrgovic stoppt Moses Itauma – die Highlights des Schwergewichts-Krachers
    Filip Hrgovic hat Moses Itauma die erste Niederlage seiner Profikarriere zugefügt. Im Kampf um den vakanten IBF-WM-Titel stoppte der Kroate den hoch gehandelten Briten in der neunten Runde. Hier gibt es die Highlights im Video. Hrgovic dreht den Kampf gegen Itauma Es sollte die große Krönung für Moses Itauma werden. Stattdessen erlebte der erst 21 […]
  • Sorge um Moses Itauma: Nach schwerer TKO-Niederlage direkt ins Krankenhaus
    Moses Itaumas Traum vom WM-Titel ist vorerst geplatzt. Nach seiner ersten Profi-Niederlage gegen Filip Hrgovic musste der erst 21 Jahre alte Schwergewichtler auf einer Trage aus der Arena gebracht und anschließend im Krankenhaus untersucht werden. Itauma nach Hrgovic-Niederlage im Krankenhaus Für Moses Itauma endete der bislang größte Kampf seiner jungen Karriere mit einer bitteren Niederlage […]
  • Sensation in London! Filip Hrgovic knockt Moses Itauma aus & ist neuer IBF-Weltmeister
    Filip Hrgovic hat die große Party von Moses Itauma spektakulär zum Platzen gebracht. Nach einem schwierigen Start und zahlreichen harten Treffern drehte der Kroate den Kampf in der neunten Runde, stoppte den jungen Briten und krönte sich zum IBF-Weltmeister im Schwergewicht. Itauma dominiert den Beginn und schickt Hrgovic zu Boden Für Moses Itauma stand in […]
  • Nelson Hysa fordert Agit Kabayel heraus: „Renn nicht vor mir weg!“
    Nach seinem vorzeitigen Sieg über Thomas Narmo hat Nelson Hysa offenbar ein klares Ziel: Agit Kabayel. Der ungeschlagene Albaner forderte den deutschen Schwergewichtler öffentlich zum Kampf heraus. Hysa will WM-Duell mit Kabayel Nelson Hysa hat nach seinem Sieg über Thomas Narmo keinen Zweifel daran gelassen, gegen wen er als Nächstes in den Ring steigen möchte. […]