Get Adobe Flash player
WFC Champions






postheadericon WFC Gericht

Verfahrensordnung für das Berufungsverfahren

Art. 1: Vorbereitung des Verfahrens
Art. 2: Ausbleiben einer Partei
Art. 3: Mündliche Verhandlung
Art. 4: Urteilsberatung und -verkündung
Art. 5: Fristenbindung der Parteien
Art. 6: Zustellungen
Art. 7: Gebühren und Kosten
Art. 8: Verhinderung des Vorsitzenden

Art. 1
Vorbereitung des Verfahrens

(1)
Ist dem Vorsitzenden des Berufungsausschusses vom Präsidenten des WFC eine Berufung zugeleitet worden, so bestimmt er den Termin zur mündlichen Verhandlung und verfügt die Ladungen. Zu laden sind neben den Parteien ggf. auch Zeugen. Ladungen erfolgen durch eingeschriebenen Brief, sie sollen dem zu Ladenden spätestens eine Woche vor der Verhandlung zur Kenntnis gelangt sein. Diese Frist kann im Einverständnis mit den Parteien abgekürzt werden.

(2)
Der Vorsitzende soll die Terminierung zur Verhandlung mit den anderen Mitgliedern des Berufungsausschusses abstimmen. Über den Termin zur mündlichen Verhandlung ist der Vorstand des WFC zu unterrichten.

(3)
Die Bestimmung des Termins zur mündlichen Verhandlung muss unverzüglich nach Zugang der Berufung beim Vorsitzenden erfolgen. Die mündliche Verhandlung muss innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Zugang der Berufung bei dem Vorsitzenden durchgeführt sein. Von dieser Frist kann mit Einverständnis beider Parteien abgewichen werden.

Auf die Einhaltung der vor bezeichneten Formalien sowie der vorgenannten Fristen kann darüber hinaus in besonders eiligen Ausnahmefällen vom Vorsitzenden verzichtet werden.

(4)
Das Berufungsverfahren ist grundsätzlich in mündlicher Verhandlung durchzuführen, jedoch kann mit Einverständnis der Parteien auch im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Dieses kann vom Vorsitzenden z.B. angeordnet werden, wenn bei unstreitigem Sachverhalt lediglich über Rechtsfragen zu entscheiden ist.

Art. 2
Ausbleiben einer Partei

1)
Bleibt eine Partei zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung aus, so kann ohne sie verhandelt und entschieden werden.

(2)
Ist eine Partei ohne erkennbares Verschulden ausgeblieben, so ist die Verkündung der Entscheidung auszusetzen. Der dann anzusetzende Verkündungstermin ist der ausgebliebenen Partei durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die Verkündung erfolgt nicht, wenn innerhalb einer Woche nach Zustellung des Briefes die ausgebliebene Partei die Schuldlosigkeit an ihrem Ausbleiben nachweist und daraufhin auf ihren Antrag erneut mündliche Verhandlung angeordnet wird. Über den Nachweis der Schuldlosigkeit entscheidet der Vorsitzende.

Art. 3
Mündliche Verhandlung

(1)
Der Vorsitzende gibt nach Beginn der mündlichen Verhandlung die Besetzung des Berufungsausschusses bekannt. Er stellt die Anwesenheit fest. Sodann trägt er oder ein von ihm benannter Berichterstatter des Berufungsausschusses den Sachverhalt unter Darlegung der streitigen Punkte kurz vor.

(2)
Nach der Befragung durch den Vorsitzenden wird das Fragerecht an die Beisitzer übergeben. Danach wird den Parteien oder Parteivertretern die Möglichkeit eingeräumt, Fragen an die Gegenseite zu richten.
Ebenso können Fragen von Personen gestellt werden, die auf Antrag als Verhandlungsteilnehmer zugelassen sind. Fragen von Personen, die nicht dem Berufungsausschuss angehören, kann der Vorsitzende für unzulässig erklären.
Nach Beendigung der Beweisaufnahme erhalten die Parteien das Schlusswort.

(3)
In der mündlichen Verhandlung und im schriftlichen Verfahren kann sich eine Partei von höchstens zwei Vertretern vertreten lassen. Diese können nur Mitglieder des WFC sein. Für die Vertretung ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Mitglieder des Vorstandes sind als Vertreter nicht zugelassen, es sei denn, der Vorstand ist selbst Partei.

Art. 4
Urteilsberatung und –verkündung

(1)
Die Urteilsberatung ist geheim und unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. An der Beratung dürfen nur die beteiligten Mitglieder des Berufungsausschusses mitwirken. Eine Stimmenenthaltung ist unzulässig. Die Entscheidungen werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

(2)
Ergeht die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, ist sie von allen drei Mitgliedern des Berufungsausschusses, im Übrigen nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben.

(3)
Die Entscheidung ist außer im Falle der Durchführung des schriftlichen Verfahrens im Anschluss an die Beratung vom Vorsitzenden zu verkünden und kurz zu begründen. Außerdem ist die Entscheidung den Parteien mit Begründung zuzusenden, sofern sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten.

Die Urteilsbegründung ist vom Vorsitzenden oder vom Berichterstatter zu unterzeichnen.
Auf Veranlassung des Vorsitzenden kann die Entscheidung in den Amtlichen Nachrichten des WFC veröffentlicht werden.

(4)
Eine Verkündung der Entscheidung entfällt, wenn die Beratung nicht in angemessener Zeit nach Schluss der mündlichen Verhandlung beendet werden kann oder andere wichtige Gründe dies angezeigt erscheinen lassen; in diesem Falle ist das Urteil den Parteien zuzustellen.

Art. 5
Fristenbindung der Parteien

(1)
Die Verfahrensbeteiligten sind an Fristen gebunden. Fristversäumnis zieht Rechtsverlust für die Verfahrensbeteiligten nach sich.

(2)
Alle Verfahrenshandlungen, die an Fristen gebunden und schriftlich einzubringen sind, müssen postalisch oder durch quittierte Abgabe beim WFC bewirkt werden. Die Verfahrenshandlung gilt am Tage der Aufgabe zur Post als vorgenommen. Der Nachweis über die Einhaltung der Frist wird durch den Aufgabestempel des Postamtes erbracht. Freistempel reichen zum Nachweis nicht aus.
Soweit Verfahrensgebühren oder andere Zahlungen zu erbringen sind, ist ihre rechtzeitige Absendung ausreichend.

(3)
Gegen Fristversäumnis kann einem Verfahrensbeteiligten auf seinen Antrag hin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn der Antragsteller durch einen unab- wendbaren Zufall an der Einhaltung der Frist verhindert war. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen.

Art. 6
Zustellungen

(1)
Zustellungen durch den Berufungsausschuss erfolgen durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein. Eine Sendung gilt auch dann als dem Adressaten zugestellt, wenn er ihre Annahme verweigert oder wenn sie einem Angehörigen seines Haushaltes übergeben worden ist.

(2)
Kann der Betreffende unter der Anschrift, die er zuletzt gegenüber der Geschäftsstelle des WFC angegeben hatte, nicht erreicht werden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn die Sendung für die Dauer einer Woche beim zuständigen Postamt niedergelegt war. Auf die Fristenberechnung finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 187-193) Anwendung.

Art. 7
Gebühren und Kosten

(1)
Wird ein Verfahren vor dem Berufungsausschuss anhängig gemacht, so sind an den WFC Gebühren von € 150,– zu zahlen. Der Zahlungsnachweis ist innerhalb einer Frist von drei Wochen zu führen. Erfolgte die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist und einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Nachfrist, so wird die Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückgewiesen.

(2)
Der Vorstand ist von der Gebührenpflicht befreit.

(3)
Unterliegt die gebührenpflichtige Partei, so sind die Gebühren verfallen. Obsiegt sie ganz oder teilweise, so sind die Gebühren entsprechend zu erstatten.

(4)
Die Kosten eines Verfahrens trägt in der Regel die bestrafte oder unterliegende Partei. Jedoch kann der Berufungsausschuss nach seinem Ermessen eine andere Kostenentscheidung treffen.

(5)
Geladene Zeugen oder andere Personen, die an dem Verfahren mitgewirkt haben, haben Anspruch auf Kostenerstattung für die Fahrt und ggf. Übernachtungskosten. Anwaltsgebühren werden nicht erstattet.

(6)
Für jeden Tag der Inanspruchnahme werden Auslagen in Höhe von € 10,– ersetzt. Bei Reisen mit der Bundesbahn bis zu 100 km einfache Entfernung wird die 2. Klasse vergütet, darüber hinaus die 1. Klasse. Bei Reisen mit dem Kraftwagen wird eine km-Pauschale von € 0,27 pro km gewährt. Bei Mitnahme weiterer Personen, die Anspruch auf Tagegeld haben, werden an den Fahrzeughalter bzw. Fahrer zusätzlich € 0,05 pro km gemeinsamer Fahrt und Person vergütet. Die mitgenommenen Personen dürfen keine Fahrtkosten beanspruchen. Übernachtungskosten werden nur erstattet, wenn eine Übernachtung unumgänglich ist.

Art. 8
Verhinderung des Vorsitzenden

Ist der Vorsitzende an der Ausübung seines Amtes verhindert, übernimmt der Stellvertreter seine Funktion. In diesem Fall ist als drittes Mitglied des Berufungsausschusses das Ersatzmitglied in den Ausschuss aufzunehmen.

  • Beschwerde nach kontroversem Punkturteil in Chemnitz eingeleitet
    Bei der SES-Veranstaltung in Chemnitz erfolgt ein kontroverser Punktsieg für Artur Reis. Die polnische Seite erstattet daraufhin eine Beschwerde. Es hätte ein toller Boxabend im Kraftverkehr werden sollen, als SES zum inzwischen dritten Mal in Chemnitz veranstaltete. Neben guten Amateurkämpfen standen die beiden WBO-Europameisterschaften im Mittelpunkt des Abends. Insbesondere der hochklassige Hauptkampf um den WBO-Titel […]
  • Kampf gegen Ramirez? Benavidez kündigt Wechsel ins Cruisergewicht an
    Nach seinem starken KO-Sieg über Anthony Yarde am Wochenende will David Benavidez ins Cruisergewicht aufsteigen.  Frust über Bivol – und Parallelen zu Canelo Der 28-Jährige fühlt sich ausgebremst, denn sowohl im Supermittel- als auch im Halbschwergewicht bekommt er nicht die erhofften WM-Duelle. Der unbesiegte David Benavidez hat nach seinem eindrucksvollen Sieg über Anthony Yarde in […]
  • Oleksandr Usyk hat WBO-Titel abgelegt: Boxt Usyk 2026 gegen Agit Kabayel?
    Schwergewichtsweltmeister Oleksandr Usyk hat seinen WBO-Titel abgelegt. Kommt im nächsten Jahr das WM-Duell gegen WBC-Interims-Weltmeister Agit Kabayel? Kommt Usyk vs. Kabayel? Am 17. November 2025 hat die World Boxing Organization (WBO) offiziell bekannt gegeben, dass der unumstrittene Weltmeister im Schwergewicht, Oleksandr Usyk, seinen WBO-Titel niedergelegt hat. Daraufhin wurde Fabio Wardley zum neuen WBO-Champion in der […]
  • Ex-Golovkin-Gegner Vanes Martirosyan verstorben
    Der frühere Weltklasseboxer, der 2018 kurzfristig gegen Gennady Golovkin in den Ring stieg, erlag nach zweijähriger Erkrankung einem Hautkrebsleiden. Vanes Martirosyan mit 39 Jahren verstorben – Ehemaliger US-Olympionike verliert langen Kampf gegen den Krebs Der ehemalige Weltmeisterschafts-Herausforderer Vanes Martirosyan ist am Sonntag im Alter von nur 39 Jahren verstorben. Wie seine Familie in einem emotionalen […]
  • Gennadiy Golovkin neuer Präsident von World Boxing
    Der zweimalige Mittelgewichts-Weltmeister übernimmt beim Kongress 2025 in Rom das Amt. Athleten sollen künftig im Mittelpunkt aller Entscheidungen stehen. Golovkin per Akklamation gewählt Gennadiy Golovkin ist der neue Präsident von World Boxing, womit auch offiziell seine Karriere als aktiver Boxer enden dürfte, wie er im Vorfeld sagte. Der frühere Mittelgewichts-Weltmeister und Olympiazweite von 2004 wurde […]
  • AGON Sports „Cuban Boxing Night“ Samstag LIVE auf YouTube
    Es ist Fightweek! AGON Sports kehrt mit einem spektakulären Event zurück und präsentiert die zweite Auflage der „Cuban Boxing Night“, die live und kostenlos auf dem offiziellen AGON Sports YouTube-Kanal übertragen wird. Drei WBA-Titelkämpfe mit Erislandy Alvarez, Lazaro Alvarez & Moussa Gholam Die Fightcard steht! Kubas Talente treffen auf internationale Prüfsteine, während etablierte AGON-Boxer ihre […]
  • Reis siegt über Tryc – Promoter Steinforth: „Artur Reis nicht der Sieger in diesem Kampf“
    Wieder einmal toller Boxsport in der Chemnitzer SES-Box-Gala! Mit über 2000 Zuschauern wieder ausverkauft, dazu von Beginn an ein begeisterungsfähiges und sehr sachkundiges Box-Publikum und im Vorlauf des Profi-Boxabends die dynamischen Halbfinalkämpfe des 31. Internationalen Chemnitzer Box-Turniers. Mit diesen Bedingungen beweist Chemnitz einmal mehr, dass diese Stadt die Box-Hochburg in Sachsen ist. So wurde der Kraftverkehr Chemnitz wieder […]
  • David Benavidez knockt Anthony Yarde in der 7. Runde aus und verteidigt damit seinen Halbschwergewichtstitel
    Nach dem Kampf kündigte Benavidez an, ins Cruisergewicht aufzusteigen, um am 2. Mai in Las Vegas den vereinigten Titelträger Gilberto „Zurdo“ Ramirez herauszufordern. Als der langjährige Halbschwergewichts-Herausforderer Anthony Yarde 2019 gegen Sergey Kovalev und 2023 gegen Artur Beterbiev um die Weltmeistertitel kämpfte, lieferte er ihnen hart umkämpfte Kämpfe und hatte einige starke Momente, bevor er […]
  • Devin Haney schlägt Brian Norman Jr. in der 2. Runde zu Boden, gewinnt klar nach Punkten und nimmt Norman seinen Titel im Weltergewicht ab
    Der ehemalige unbestrittene Leichtgewichts- und Junior-Weltergewichts-Champion sichert sich mit einer dominanten Leistung den Gürtel in einer dritten Gewichtsklasse. Devin Haney gewann einen Weltmeistertitel in einer dritten Gewichtsklasse und ließ damit den Albtraum von 2024 hinter sich. Er fuhr einen klaren einstimmigen Punktsieg gegen Brian Norman Jr. ein und gewann den WBO-Weltergewichtstitel im Co-Hauptkampf der DAZN […]
  • Ringside Zone verpflichtet Peter Kadiru und Viktor Jurk
    Die aufstrebende Heidelberger Boxpromotion setzt ein Ausrufezeichen und erweitert ihr Kämpferportfolio. Geplant ist einiges. Viele Promoter versuchen, den deutschen Boxsport zu rehabilitieren und machen dies zu ihrer Aufgabe. Nur selten jedoch sah man einen ambitionierteren und glanzvolleren Auftakt als jenen der Ringside Zone. Die Boxpromotion-Agentur aus Heidelberg um ihren Geschäftsführer Florian Winter veranstaltete im vergangenen […]